European Tour Booking for Punk, Rock and Indie Artists

AGBs Tourbusvermietung

1. MIETPREISE, BUCHUNG UND STORNIERUNG

Reservierungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmietung gültigen Tarife. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholkosten. Die Miete ist zu Beginn der Mietzeit per Überweisung oder in bar fällig. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

Die Mietpreise verstehen sich incl. Steuern sowie einer Teil- und Vollkaskoversicherung mit 150,- € bzw. 1000,- € Eigenbeteiligung (reduzierbar auf 500,- €).

Zur Stornierung einer getätigten Buchung genügt eine schriftliche Mitteilung an die Vermietung bis zu 21 Tage vor Mietbeginn. Die Rückzahlung der geleisteten Buchungszahlung erfolgt in Anhängigkeit des Termins, an dem die schriftliche (E-Mail) Stornierung bei der Busvermietung eingeht.

Mietzeitraum: Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zu erfolgen. Gibt der Mieter das Fahrzeug – auch unverschuldet – nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

 

2. KAUTION

Bei Übernahme des Fahrzeugs ist der Betrag von 500,- € zu hinterlegen. Der Mieter erhält den Betrag bei Rückgabe des Fahrzeuges zurück, sofern der Vermieter keine Ansprüche wie z.B. die Begleichung von Bußgeldbescheiden, Auftanken des Fahrzeuges, Verlust oder Beschädigung von Zubehör am Fahrzeug, Reinigung besonders starker Verschmutzungen, etc. geltend macht.

Im Falle von nicht in Deutschland ansässigen Kunden behält sich der Vermieter vor, bei der Rückgabe des Fahrzeuges 50 % der Kaution einzubehalten. Das Geld wird nach sechs Wochen zurückerstattet, sofern der Vermieter keine Ansprüche (siehe oben) geltend macht.

 

3. BERECHTIGTE FAHRER

Eine Abgabe des Fahrzeugs oder der Schlüssel erfolgt nur an Personen, die mindestens 21 Jahre alt sind sowie eine gültige Fahrerlaubnis (nicht auf Probe) nachweisen können. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeugs bekannt zu geben. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters, auch wenn sie vom Vermieter vermittelt wurden.

Mindestens ein Fahrer muss Mitglied in einem Automobilclub (z.B. ADAC, VCD etc.) sein, mit Pannenhilfe in den Ländern, wo die Tour stattfindet. Außerhalb Deutschlands muss die Mitgliedschaft Pannenhilfe im jeweiligen Land beinhalten.

 

4. VERBOTENE NUTZUNGEN / KÜNDIGUNGSRECHT

Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, die Sache in erheblich vertragswidriger Weise gebraucht. Gleiches gilt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht unbedeutender Schäden an der Mietsache kommt. In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen Abmahnung.

Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters sofort herauszugeben.

 

5. BEHANDLUNG DES VANS

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, bei längeren Fahrten regelmäßig (mindestens alle 1000 km) die Betriebsflüssigkeiten (Öl und Wasser) und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Es ist nur Öl zu verwenden, welches ausdrücklich vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben ist (siehe Betriebsanleitung).

Herausnehmbares Fahrzeugzubehör wie Schlüssel und Radiobedienteile sind aus dem Fahrzeug zu nehmen und sicher aufzubewahren.

Kosten für Wiederbeschaffung von verlorenen oder gestohlenen Gegenständen inkl. Bearbeitungsgebühr:

Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände des Mieters.

 

6. REPARATUREN WÄHREND DER MIETZEIT

Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Vom Vermieter beauftragte Reparaturen müssen umgehend durchgeführt werden. Bei Nicht-Beachtung trägt der Mieter sämtliche eventuell entstandenen Folgekosten.

Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen sowie der beschädigten Altteile, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist. Die Notwendigkeit einer Reparatur ist jederzeit zwingend mit dem Vermieter über die Rufnummer +49 176 20810814 (Mary) abzustimmen.

Ist das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Eintritt des Schadens fahrfähig, endet mit Eintritt des Schadens der Mietvertrag und wird anteilig abgerechnet. Es werden keinerlei Kosten (z.B. Übernachtungen, Bahnfahrten, Mietwagen) vom Vermieter übernommen.

 

7. VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei sowie den Vermieter unmittelbar nach einem Schadenseintritt zu verständigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters oder der Polizei, so hat er an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, mindestens aber 500,- € zu entrichten. Die Unfallmeldung ist unter der Rufnummer +49 176 20810814 (Mary) zu erstatten.

Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt verständigt, hat er ihn darüber hinaus über den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigungen und den genauen Hergang des Unfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu informieren.

Dieselbe Verpflichtung trifft den Mieter, wenn er den Unfall unverschuldet nicht unmittelbar nach dem Schadenseintritt gemeldet hat, zum frühestmöglichem Zeitpunkt.

Bei einem verschuldeten Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, mindestens jedoch 500,-€, zu entrichten.

 

8. VERSICHERUNGEN

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) haftpflichtversichert.

Der Mieter haftet stets uneingeschränkt bei:

 

9. HAFTUNG DES MIETERS

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzung haftet der Mieter grundsätzlich nach den Allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Bei Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte, haftet der Mieter ebenso für eventuell dadurch entstandene Schäden.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Im Mietzeitraum entstandene Schäden trägt der Mieter. Die Selbstbeteiligung für den Tourbus je Schaden beträgt 1000,- € für Vollkaskoschäden (reduzierbar auf 500,- €) und 150, – € für Teilkaskoschäden.

Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Schäden entsteht, erhält der Vermieter von dem Mieter eine Aufwandspauschale von 50,- € inkl. Mehrwertsteuer.

Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstige Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftagen an sie richten, erhält der Vermieter von dem Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von 20,- € inkl. Mehrwertsteuer.

 

10. LEISTUNG / HAFTUNG DES VERMIETERS

Eine Haftung des Vermieters, auch für eigene Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.